Die Inhalte auf dieser Seite stehen unter diesem Creative Commens License Dingsbums. Also fröhlich kopieren und weiterverteilen. Bitte abweichende Copyright-Hinweise in anderen Blogs respektiveren.

Dienstag, 22. Dezember 2009

Wissenswertes zur Patentanmeldung

Wer gerne so ne kleine sprechende Glühbirne haben möchte wie Daniel Düsentrieb oder eine Rakete aus Holz wie der Dr. Snuggles der wird Erfinder.

Hier einige Infos zum Thema: (Für Korrektheit keinerlei Gewähr; Dies ist keine Rechtsauskunft!)

1. Fakten
1.1 Übersicht
Land Amt Tool Kosten
De dpma patras
Gebühr für Anmeldung470euro
Gebühr für Prüfung 480euro
Ausarbeitung durch einen Anwalt2000-3000euro
eu ? diverse
Gebühr für Anmeldung600euro
Gebühr für Recherche1000euro
Gebühr für Prüfung 1400euro
Ausarbeitung durch einen Anwalt?euro

1.2 Einreichung
  • Einreichung in Schriftform möglich.
  • Einreichung in elektronischer Form erfordert digitalle Signatur; spezielle Hardware erfordernlich.

1.3. Roadmap
WICHTIG: Es gibt einen langen Zeitraum zwischen der ersten Veröffentlichung des Patents seitens des Patentamtes bis zur Anerkunnung des Patents. Wer während dieser Phase geschäftlich aktiv werden möchte, der sollte Vorsichtig vorgehen. Findet man nämlich während dieser Zeit Partner/Interessenten/Kunden und stellt sich dannach heraus, dass das Patent nicht akzeptiert wird, weil das Thema z.B. schon durch ein anderes Patent abgedeckt ist, so drohen Schadensersatzforderungen von Kunden. Ob man sich durch entsprechende Klauseln absichern kann weiss ich momentan nicht. (todo)

1.3.1. Roadmap Deutschland
MonatBeschreibung
-xFertigstellung der Patentmeldung
0Prüfung durch einen Anwalt fertiggestellt; 1-2 Umlaufschritte zwischen Anwalt und Patentmelder
0 Anmeldung beim dpma
8-10 Erste Reaktion vom Dpma
18Veröffentlich der Patentmeldung seitens des Patentamts
24-36Erteilung des Patents

Ist das Patent in Deutschland ausgeschrieben kann man innerhalb von 12 Monaten einen verbilligten Preis bekommen, um das Patent auf EU oder auch international auszuweiten. Ob Ausschreibung nun Veröffentlichung oder anerkennung heisst weiss ich nicht. (todo)

1.3.2. Roadmap EU
(todo)

1.3.3. Roadmap USA
(todo)

2. Grundsätzliches
2.1 Formen
Will man eine Software-technologie patentieren lassen läuft das unter einer "Patente und Gebrauchsmuster". Andere Formen sind Marken oder Geschmacksmuster, die z.B. für Firmenlogos bzw. Produktdesign gedacht sind.

2.2. Wer zuerst kommt...
Wer ein Patent einreicht, einen Tag nachdem ein anderer dasselbe Patent eingereicht hat, hats versemmelt. Zahlen tut er trotzdem fleissig und mitbekommen tut er das erst Jahre später.

3. Die Patentmeldung
3.1. Die gute Kunst.
Eine Patentmeldung ist möglichst allgemein genug formuliert, dass sie möglichst viele Bereiche abdeckt. Ist sie jedoch zu allgemein wird das Patentamt den Antrag zur Erteilung eines Patents ablehnen, mit der Begründung, dass es das Patent schon gibt. Dies geschieht oft im ersten Entwurf; die Neueinrechung einer spezifischeren Patentbeschreibung ist ein Standardverfahren.

Die Beschreibung eines Patents ähnelt einer technischen Spezifikation, lliegt jedoch nicht in diesem Detailgrad vor. Man kann sich im wesentlichen darauf beschränken, zu beschreiben, was man umsetzen möchte; konkrete Algorithmen brauchen nicht genannt werden; Es genügt, Eingaben und Ausgaben zu spezifizieren und ggf. Daten von Zwischenschritten in die Beschreibung mit einzuschliessen.

Ein Prototyp ist nicht erforderlich.

3.2. Kapitel
3.2.1. Kapitel 'Aktueller Stand der Technick'
Ein Kapitel der Patentbeschreibung sollte auf den aktuellen Stand der Technick eingehen. Um einen schnellen Einstieg in die Thematik zu ermöglichen ist es sinnvoll, hier ruhig einige Details aufzuführen.

3.2.2 Kapitel 'Unterschiede zum Aktueller Stand der Technick'
Hier sollte man Unterschiede ausarbeiten und Referenzen auf einzelne Punkte anderer Kapitel und Diagramm-Elemente geben.

3.2.3 Kapitel 'Wirtschaftlichkeit'
Das Zustandekommen einer Kostenersparniss unter Einsatz der Erfindung sollte angeschnitten werden. Hier sind keine konkreten Zahlen gefragt, sondern eine Beschreibung der Prinzipien.

3.2.4 Kapitel 'Die Erfindung'
Einige Diagramme sollten drin sein. Elemente der Diagramme sowie definierte Begriffe sollte man durchnummerieren und oft Bezüge herstellen.

3.3 Vorlagen
Man kann sich unter der dpma-recherche einige Patente ansehen und sich in Form (aber möglichst nicht im Inhalt ;-) daran orientieren.

4. Schutzmaßnahmen
Wer niemand über den Weg traut wendet sich vor der ersten Weitergabe der Beschreibung an einen Notar. Der kann das Papier mit Datum beglaubigen.

Ich brauche glaube ich nicht zu erwähnen, dass man sich zum Thema eher bedeckt halten sollte.

Ende der Geheimniskrämerei: da bin ich mir nicht sicher, aber wahrscheinlich genügt der Tag der Einreichung zum Patentamt. (todo)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen